Buchsatz-Schmiede

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) stellen die Grundlage für alle Aufträge von dem/der Auftraggeber*in an die Grafikdesignerin dar.

1.2. Sie gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Grafikdesignerin und dem/der Auftraggeber*in ausschließlich. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der Grafikdesignerin zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

2.3 Die Grafikdesignerin überträgt dem/der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Grafikdesignerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Grafikdesignerin und Auftraggeber.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6 Die Grafikdesignerin ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung als Urheber zu nennen. Verletzt der/die Auftraggeber*in das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Grafikdesignerin zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3 Vergütung und Fälligkeit

3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Vergütungen bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen.

3.4. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.5 Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der durch von der Grafikdesignerin ausgestellten Rechnung zu zahlen. Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen von der Grafikdesignerin, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.

4 Fremdleistungen

4.1 Die Grafikdesignerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu bestellen. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die Grafikdesignerin hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, ist der/die Auftraggeber*in verpflichtet, die Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5 Eigentum, Herausgabe von Daten

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Grafikdesignerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der/die Auftraggeber*in darüber hinaus, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.3 Hat die Grafikdesignerin dem/der Auftraggeber*in Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

5.4 Die Grafikdesignerin haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System der/die Auftraggeber*in entstehen.

6 Haftung und Gewährleistung

6.1 Die Grafikdesignerin haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

6.2. Die Zusendung und Rücksendungen von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnungen des Auftraggebers.

6.3. Mit Abnahme des Werkes übernimmt der/die Auftraggeber*in die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung für die Grafikdesignerin entfällt.

6.4. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Designarbeiten.

6.5. Beanstandungen von Mängeln gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

7 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für die Grafikdesignerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der/die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

7.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der/die Auftraggeber*in zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der Grafikdesignerin, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3 Der/die Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der Grafikdesignerin zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/die Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein, so stellt der/die Auftraggeber*in die Grafikdesignerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8 Haftung für Fehlerfreiheit

8.1 Die Grafikdesignerin führt den Satz und die Überprüfung der automatischen Silbentrennung mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Dennoch kann – wie auch bei einem Korrektorat – keine Gewähr für vollständige Fehlerfreiheit übernommen werden. Insbesondere bei der Silbentrennung, bei Fremdwörtern, Eigennamen oder zusammengesetzten Begriffen kann es in Einzelfällen zu fehlerhaften oder unerwünschten Trennungen kommen.
Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die bereitgestellten Korrekturfahnen sorgfältig zu prüfen und eventuelle Korrekturen mitzuteilen. Mit der Druckfreigabe durch den/die Auftraggeber*in übernimmt dieser die Verantwortung für den finalen Stand des Werkes.

9 Einschränkungen bei E-Books

9. 1 Die Grafikdesignerin erstellt E-Book-Dateien in den vom Auftraggeber gewünschten Formaten (z. B. EPUB, MOBI, PDF). Aufgrund der unterschiedlichen Lesegeräte, Bildschirmgrößen, Softwareversionen und automatischen Umbrüche kann die Darstellung einzelner Seiten, Absätze, Silbentrennungen oder typografischer Details von der ursprünglichen Layout-Datei abweichen.
Eine Garantie für 100 % fehlerfreie Anzeige auf allen Endgeräten kann daher nicht übernommen werden. Der/die Auftraggeber*in erkennt diese Einschränkungen mit der Annahme der finalen E-Book-Datei an.

10. Terminsreservierung, Anzahlung und Stornierung

10.1 Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Projektzeitraums und wird auf das Gesamthonorar angerechnet.

Eine kostenfreie Stornierung des Auftrags ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Projektbeginn möglich. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet.

Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die Anzahlung als Ausfallhonorar für die reservierte Arbeitszeit einzubehalten.

Beginnt die Leistungserbringung, erfolgt die Abrechnung gemäß dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang; mindestens jedoch in Höhe der vereinbarten Anzahlung.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.2 Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart.

Stand 01/2024